AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Oederaner Stanz- und Umformtechnik GmbH
Stand: 01.11.2010
1. Geltungsbereich
1.1. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.2 Mit der Auftragserteilung oder der Abnahme von Lieferungen erkennt der Besteller die Geltung unserer Geschäftsbedingungen nicht nur für das Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.
1.3. Unsere Angebote gelten für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss / Abweichungen
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2.2. Enthält unsere schriftliche Bestätigung Abweichungen von der Bestellung, so gelten diese durch den Besteller als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bestätigung vom Besteller widersprochen wird.
2.3 Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen, Preislisten oder anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstruktions- und Materialabweichungen behalten wir uns vor, soweit solche Änderungen für den Besteller unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes der Ware zumutbar sind. Geringfügige Farbtonabweichungen oder Unterschiede der Oberflächenbeschaffenheit sind zulässig, sofern Gesamteindruck und Funktionsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für zusammengehörende Produkte.
2.5 Bei Bestellung von Waren mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und entsprechende Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Wird vom Besteller nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder nach unserer Wahl von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.6. Werks- und Abnahmezeugnisse werden nur auf Wunsch und nur gegen Berechnung zur Verfügung gestellt.
3. Rücktritt
3.1 Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu liefernden Gegenstände unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.
3.2. Wir sind ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Vorlieferant aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Verzug gerät.
3.3. Ebenso berechtigen uns Ereignisse höherer Gewalt zum Rücktritt. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich.
4. Preise
4.1. In unseren Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
4.2. Berechnet wird grundsätzlich der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung im aktuellen Katalog/in unserem Internetwarenangebot gelistet ist. Verbindlich ist jedoch der Preis, den wir nach Eingang der Bestellung bestätigen.
4.3. Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an vorangegangene Preisvereinbarungen.
4.4. Nachberechnungen behalten wir uns für den Fall vor, dass sich die Legierungszuschläge nach Vertragsabschluss und vor Lieferung verändern.
5. Lieferung / Gefahrenübergang/ sonstige Kosten
5.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die Kosten für eine eventuelle Rücklieferung und/oder Einlagerung der Ware sowie den Verwaltungsaufwand zu berechnen.
5.3. Mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer geht das Risiko auf den Besteller über. Auf Wunsch schließen wir eine Transportversicherung ab.
5.4. Sollte sich die Versendung versandbereiter Ware aus nicht von uns zu vertretenden Gründen verzögern, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.5. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht unverzüglich nach Meldung der Versandbereitschaft ab, bzw. wird die Lieferung auf dessen Wunsch hin verschoben, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern.
5.6. Unsere Ware wird unter Berücksichtigung von deren Beschaffenheit sowie der Transportgegebenheiten in Transportverpackung/ unverpackt geliefert. Wir sind bemüht, diese zu vermeiden oder zu minimieren.
6. Lieferzeit
6.1. Der voraussichtliche Liefertermin wird in unseren Auftragsbestätigungen als unverbindlicher Richtwert angegeben und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, dass alle für die Ausführung der Bestellung relevanten technischen sowie kaufmännischen Fragen geklärt sind.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, die Liefer- und Leistungsfrist angemessen zu verlängern.
6.3. Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit berechtigen uns zu angemessenen Lieferfristverlängerungen
6.4 Aus der Überschreitung einer Lieferfrist oder aus Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, dass die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsleitung oder eines unserer Mitarbeiter beruht.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
7.2. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 10
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen.
7.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Zahlungsansprüchen auf zurechnen oder an fälligen Beträgen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bis zur Erfüllung solcher Forderungen.
7.4. Aufträge von Neukunden werden grundsätzlich bis zu einer positiven Prüfung der Bonität nur bearbeitet, wenn der Auftrag per Vorkasse bezahlt wird.
7.5 Für alle Kunden gilt: Sollten nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Zweifel stellen, sind wir zur sofortigen Fälligstellung berechtigt. Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, ausstehende Lieferungen von der Leistung von Vorrauszahlungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollte, unser Eigentum.
8.2 Bei Verbindung und/oder Vermischung der von uns gelieferten Ware ist jeder Eigentumserwerb des Bestellers ausgeschlossen. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns derart, dass wir als Hersteller anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit Waren anderer Herkunft, die ebenfalls unter einem auf die Verarbeitung ausgedehnten Eigentumsvorbehalt stehen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem Wert der anderen Waren, den diese im Zeitpunkt der Verarbeitung haben. Das aufgrund einer Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung für uns entstehende Eigentum ist rechtlich zu behandeln wie die ursprüngliche Ware.
8.3 Alle Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben, gehen bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages bis zur Höhe des Rechnungswertes auf uns über und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung, Verbindung und Vermischung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
8.4 Auf unser Verlangen hat der Besteller den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung anzuzeigen, und die Schuldner und die von ihnen geschuldeten Beträge bekanntzugeben und uns die Unterlagen, die wir zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen benötigen, auszuhändigen.
8.5 Der Besteller darf Ware, die in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, nur im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsganges veräußern, be- oder verarbeiten oder mit Waren anderer Herkunft verbinden.
8.6 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen, so können wir die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangen, ohne zuvor nach § 440 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 323 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungspflicht gesetzt zu haben. Der Bestand des Kaufvertrages und die Verpflichtungen des Bestellers bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Ware unberührt.
8.7 Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zufallen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach obigen Regeln zustehenden Sicherheiten (Ware und Forderungen) nach unserer Auswahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.
8.8. Beschlagnahme und Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.
9. Gewährleistung / Haftung
9.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen etwaiger Mängel - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr.
9.2. Der Besteller ist verpflichtet, Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Bei nicht erkennbaren Mängeln, deren Entdeckung auch nach pflichtgemäßer Untersuchung nach § 377 HGB nicht möglich war, ist die Rüge unverzüglich nach deren Feststellung zu erheben.
9.3. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Die uns zur Nachbesserung auferlegte Frist muss angemessen sein.
9.4. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, falls wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nachkommen oder diese endgültig fehlschlägt. Schadenersatz steht dem Kunden nur im gesetzlichen Umfang zu.
9.5. Unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder ein ungeeigneter Aufstell-, Aufbau- oder Einbauort führen zum Verlust der Mängelansprüche.
9.6. Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
9.7 Wir übernehmen in keinem Fall die Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet oder dass sie unter den beim Besteller oder sei nem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann. Vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Verwendung oder Verarbeitung auszuprobieren. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) ergeben.
9.8. Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftenden Gefahr, mag diese Gefahr auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsmäßigen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, dass vor dieser Gefahr nicht oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, dass unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Ausgenommen vom zuvor Gesagten, ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
9.9. Für die Folgen von Fehlern, die bei den Vertragsverhandlungen unterlaufen, ins besondere für die Folgen einer unzureichenden oder unrichtigen Beratung des Bestellers, haften wir nur dann, wenn diese Folgen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsleitung oder eines unserer Mitarbeiter beruhen.
10. Datenschutz
Zwecks ordnungsgemäßer kaufmännischer Ablauforganisation sind wir berechtigt, personen- und unternehmensbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
11.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, D – 09569 Oederan.
11.2. Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Freiberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
11.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG)
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.